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Abschussvorgabe%281%29.pdf | 0 Byte |
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Erläuterungen zur Rotwildbejagung
1. Drei Enden und mehr oberhalb der Mittelsprosse gelten als Krone.
2. Jedes Ende über 5cm - von innen gemessen - zählt als Ende.
3. In allen Altersklassen gehören Hirsche mit erheblichen Geweihmissbildungen
- ausgenommen durch äußere Einwirkung beschädigte Enden -
zu den Abschusshirschen. Bei einseitigen Stangenbrüchen wird die normal
entwickelte bewertet. Abgebrochene Enden werden als vorhanden gewertet.
4. Die entsprechende Altersklassenbezeichnung gilt auch für abnorme Rothirsche
( z.B. Mönche, Einstangenhirsche ) oder stark zurückgesetzte Hirsche
( z.B. Hirsche mit Geweihstümpfen ). Erlegte Hirsche der Altersklasse I bis
bis zum ungeraden Achter können auf die Klasse III angerechnet werden.
5. Ein Hirsch der in der unteren Altersgrenze freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter
zur nächst höheren Altersklasse zählt, wird nicht als Abschussüberschreitung gewertet.
6. Fehlabschüsse in der Klasse II
- freiwillige Spende 150,00 Euro
- Sperre in Jahren zu früh geschossen
- z.B. IIa 8j. / 3 Jahre Sperre plus Spende
- z.B. IIa 7j. / 4 Jahre Sperre plus Spende
7. Hirsche der Klasse I können einvernehmlich in nachbarschaftlicher
Regelung auch im Nachbarrevier gestreckt und im eigenen Revier
auf den Abschussplan angerechnet werden.